Netzleitstellen sind in die Kategorie sicherheitskritischer Infrastrukturen einzuordnen. Um Gefahren wie Ausfälle, Manipulation der Funktionsfähigkeit oder gar gezielte Prozessbeeinflussungen durch Unbefugte zu verhindern, müssen Sie handeln und gezielt etwas für die IT-Security in Ihrer Netzleitstelle tun!
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt Energieversorgungsunternehmen in § 11 Absatz 1a "einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme" vor. Hierfür hat die Bundesnetzagentur nun einen Katalog an Sicherheitsanforderungen erstellt.
Wir unterstützen Sie bei der Einführung des IT-Sicherheitskataloges und bieten Ihnen fertige Lösungen an, um die darin geforderten Maßnahmen gemäß DIN ISO/IEC 27002 und 27019 zu erfüllen.